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OLG Stuttgart, 25.08.1982 - 13 U 58/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schlussrechnung beim Bauvertrag; Vorliegen einer Schlussrechnung, wenn als Überschrift der Rechnung das Wort "Schlusszahlung" benutzt wird; Vereinbarung über persönliche Auftragsvergabe durch Bauherrn anstelle des Bauausführenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Tübingen - 5 O 69/82
- OLG Stuttgart, 25.08.1982 - 13 U 58/82
Papierfundstellen
- MDR 1982, 1016
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.04.1978 - VII ZR 167/77
Unfang des Verzicht auf die Einrede der Verjährung
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.1982 - 13 U 58/82
Der Beklagte kann jedoch in entsprechender Anwendung von § 390 Satz 2 BGB (so - beiläufig - BGH NJW 78, 1485) mit Gegenansprüchen trotz der vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung aufrechnen.
- OLG Naumburg, 09.02.1999 - 11 U 88/98
Vollmacht des Architekten
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